Page 1 - Oltner Woche - KW 47 - 2021
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AARE ZEITUNG, Dienstag, 23. November 2021  |  KW 47  |  12. Jahrgang  |  Inserateannahme: 062 212 99 88  |  Redaktion: 062 212 34 94  |  info@oltnerwoche.ch  |  www.oltnerwoche.ch

                             DANIEL                                    VEREIN                                   LUDINMÜHLE                                FAHRBERICHT
                             HERZOG                                    STAFFELEI

                             Der CEO der Lern-                         Kreative Frauen bie-                     Ausspannen und rela-                      In Zusammenarbeit
                             werkstatt Olten zieht                     ten in ihren Ateliers an                 xen und das vielfältige                   mit der Automobil
                             eine positive Bilanz                      der Dorfstrasse 66 in                    kulinarische Angebot                      Revue stellen wir den
                             und sieht in der Digi-                    Wangen bei Olten ihre                    sowie den Wellness-                       Renault Arkana vor.
                             talisierung grosses                       Kreationen an – ein                      bereich geniessen.
                             Potenzial.                                Besuch lohnt sich!

                    SEITE 4                                   SEITE 5                             SEITE 10 & 11                             SEITE 14 & 15



                      «Auflösungs­



              erscheinungen der



            Rechtsstaatlichkeit»




          Professor Marcel Niggli ist einer der renommiertesten Rechtsge-
          lehrten der Schweiz. Im Interview äussert er seine Bedenken zum
          Corona-Regime des Bundesrats. Die Exekutiv-Behörde bestimme
          selbst, wann sie welche Kompetenzen bekomme. «Es gibt auch
          kein Kriterium, wann das wieder aufhört», warnt Niggli. Für die
          Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften gebe es kei-
          nen Grund. Ausserdem erklärt er, warum die Massnahmen nicht
          verhältnismässig sind.


          Sie betreiben als Rechtsprofes-  wie man eben mit Epidemien
          sor einen eigenen You-Tube-      umzugehen habe und definiert                                                               Bild: pixabay
          Kanal  (ContraLegem).  Das  ist  die besondere und die ausseror-  Konflikt mit der Gewaltentrennung: Der Bundesrat hat das Heft an sich ge-
          aussergewöhnlich.  Was  hat  Sie  dentliche Lage. In all diesen Fäl-  nommen.
          dazu bewogen?                    len gibt es besondere Kompe-
          Der ursprüngliche Anlass war  tenzen, welche normalerweise  zum Tragen kommt – zum Bei-             impfte. Unterdessen wurden di-
          das Verbot des Präsenzunter-     bei den Kantonen liegen und ge-  spiel die ausserordentliche Lage,  verse Studien publiziert, die be-
          richts. Ich suchte eine Mög-     ändert werden. Basierend auf  welche überhaupt nicht definiert  legen,  dass  geimpfte  Personen
          lichkeit, um irgendwie mit den  der Corona-Entwicklung letz-      wird. Die Kompetenznorm heisst  auch  ansteckend  sind.  Damit
          Studenten zu kommunizieren.  tes Jahr, hat sich der Bundesrat  immer«der Bundesrat kann». Das  wird diese Ungleichbehandlung
          Dann wurde aber relativ schnell  dann genötigt gesehen, sich auf  kann man entweder als eine Art  fragwürdig.
          klar, dass es viele aktuelle The-  die Kompetenzen zu beziehen,  Ermächtigungsgesetz (was aber  Das Problem ist immer das-
          men gibt, wie das Verhältnis von  die das Epdemiengesetz verleiht,  ungute  Anklänge an die 1930er  selbe. Wir knüpfen Konsequen-
          Recht und Moral, die Verhältnis-  und er hat entsprechende Ver-   Jahre hat) oder als Delegationsge-  zen an eine Unterscheidung, die
          mässigkeit der Corona-Massnah-   ordnungen erlassen. Er hat also  setz bezeichnen. Ich bin mit Ih-  so nicht tragfähig ist. Wenn ge-
          men oder die Rechtsstaatlich-    das Heft an sich genommen  –  nen einig, dass dies ein Problem  impfte und ungeimpfte Personen
          keit. Ich möchte relevante In-   und  das  Parlament  war  sehr  ist, denn der Gesetzgeber kann  beide krank werden und beide
          formationen auf unterhaltsame  glücklich darüber.                 und darf das nicht einfach tun.  das Virus übertragen können,
          Weise vermitteln.                                                 Denn der Gesetzgeber sind wir,  dann ist klar, dass das Kriterium
                                           Das Parlament hat seine Gesetz-  und unser Vertreter, das Parla-   Impfung kein geeignetes Unter-
          Wir  stimmen  am  28.  November  gebungskompetenzen  ein  Stück  ment, darf das nicht auf diese Art  scheidungskriterium ist. Wenn
          über das Covid-Gesetz ab, vieles  weit  an  den  Bundesrat  abgege-  und Weise einfach an die Exeku-  Geimpfte eben trotzdem anste-
          an der heutigen Lage geht aber  ben. Ist das zulässig, oder gibt es  tive abgeben.                  ckend sind, dann gibt es keinen
          auf das Epidemiengesetz zurück.  da einen Konflikt mit der Gewal-                                   Grund, warum sie etwas tun dür-
          Können  Sie  uns  einen  kurzen  tenteilung?                      Ein wichtiger Punkt im Covid-19  fen, was die Ungeimpften nicht
          Überblick geben, welches Gesetz  Wir sind jetzt schon in einem sol-  Gesetz ist der Artikel 3, die Qua-  tun dürfen.
          was regelt?                      chen Zustand, in dem das Epide-  rantänebestimmungen. Für Ge-
          Das Epidemiengesetz gibt es  miengesetz  nicht  klar  definiert,  impfte  gelten  demnach  andere
          schon seit längerem. Es regelt,  wann genau welche Bedingung  Bestimmungen  als  für  Unge-                     Fortsetzung Seite 3
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