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AARE ZEITUNG, Dienstag, 23. November 2021 | KW 47 | 12. Jahrgang | Inserateannahme: 062 212 99 88 | Redaktion: 062 212 34 94 | info@oltnerwoche.ch | www.oltnerwoche.ch
DANIEL VEREIN LUDINMÜHLE FAHRBERICHT
HERZOG STAFFELEI
Der CEO der Lern- Kreative Frauen bie- Ausspannen und rela- In Zusammenarbeit
werkstatt Olten zieht ten in ihren Ateliers an xen und das vielfältige mit der Automobil
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und sieht in der Digi- Wangen bei Olten ihre sowie den Wellness- Renault Arkana vor.
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Potenzial. Besuch lohnt sich!
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«Auflösungs
erscheinungen der
Rechtsstaatlichkeit»
Professor Marcel Niggli ist einer der renommiertesten Rechtsge-
lehrten der Schweiz. Im Interview äussert er seine Bedenken zum
Corona-Regime des Bundesrats. Die Exekutiv-Behörde bestimme
selbst, wann sie welche Kompetenzen bekomme. «Es gibt auch
kein Kriterium, wann das wieder aufhört», warnt Niggli. Für die
Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften gebe es kei-
nen Grund. Ausserdem erklärt er, warum die Massnahmen nicht
verhältnismässig sind.
Sie betreiben als Rechtsprofes- wie man eben mit Epidemien
sor einen eigenen You-Tube- umzugehen habe und definiert Bild: pixabay
Kanal (ContraLegem). Das ist die besondere und die ausseror- Konflikt mit der Gewaltentrennung: Der Bundesrat hat das Heft an sich ge-
aussergewöhnlich. Was hat Sie dentliche Lage. In all diesen Fäl- nommen.
dazu bewogen? len gibt es besondere Kompe-
Der ursprüngliche Anlass war tenzen, welche normalerweise zum Tragen kommt – zum Bei- impfte. Unterdessen wurden di-
das Verbot des Präsenzunter- bei den Kantonen liegen und ge- spiel die ausserordentliche Lage, verse Studien publiziert, die be-
richts. Ich suchte eine Mög- ändert werden. Basierend auf welche überhaupt nicht definiert legen, dass geimpfte Personen
lichkeit, um irgendwie mit den der Corona-Entwicklung letz- wird. Die Kompetenznorm heisst auch ansteckend sind. Damit
Studenten zu kommunizieren. tes Jahr, hat sich der Bundesrat immer«der Bundesrat kann». Das wird diese Ungleichbehandlung
Dann wurde aber relativ schnell dann genötigt gesehen, sich auf kann man entweder als eine Art fragwürdig.
klar, dass es viele aktuelle The- die Kompetenzen zu beziehen, Ermächtigungsgesetz (was aber Das Problem ist immer das-
men gibt, wie das Verhältnis von die das Epdemiengesetz verleiht, ungute Anklänge an die 1930er selbe. Wir knüpfen Konsequen-
Recht und Moral, die Verhältnis- und er hat entsprechende Ver- Jahre hat) oder als Delegationsge- zen an eine Unterscheidung, die
mässigkeit der Corona-Massnah- ordnungen erlassen. Er hat also setz bezeichnen. Ich bin mit Ih- so nicht tragfähig ist. Wenn ge-
men oder die Rechtsstaatlich- das Heft an sich genommen – nen einig, dass dies ein Problem impfte und ungeimpfte Personen
keit. Ich möchte relevante In- und das Parlament war sehr ist, denn der Gesetzgeber kann beide krank werden und beide
formationen auf unterhaltsame glücklich darüber. und darf das nicht einfach tun. das Virus übertragen können,
Weise vermitteln. Denn der Gesetzgeber sind wir, dann ist klar, dass das Kriterium
Das Parlament hat seine Gesetz- und unser Vertreter, das Parla- Impfung kein geeignetes Unter-
Wir stimmen am 28. November gebungskompetenzen ein Stück ment, darf das nicht auf diese Art scheidungskriterium ist. Wenn
über das Covid-Gesetz ab, vieles weit an den Bundesrat abgege- und Weise einfach an die Exeku- Geimpfte eben trotzdem anste-
an der heutigen Lage geht aber ben. Ist das zulässig, oder gibt es tive abgeben. ckend sind, dann gibt es keinen
auf das Epidemiengesetz zurück. da einen Konflikt mit der Gewal- Grund, warum sie etwas tun dür-
Können Sie uns einen kurzen tenteilung? Ein wichtiger Punkt im Covid-19 fen, was die Ungeimpften nicht
Überblick geben, welches Gesetz Wir sind jetzt schon in einem sol- Gesetz ist der Artikel 3, die Qua- tun dürfen.
was regelt? chen Zustand, in dem das Epide- rantänebestimmungen. Für Ge-
Das Epidemiengesetz gibt es miengesetz nicht klar definiert, impfte gelten demnach andere
schon seit längerem. Es regelt, wann genau welche Bedingung Bestimmungen als für Unge- Fortsetzung Seite 3