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Aare Zeitung, 31. juli 2013
Aare
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AARE ZEITUNG
ISSN 2235-7726, 15.01.2010
Die
AARE ZEITUNG
ist das offizielle
Publikationsorgan der
WIR Gruppe Aargau und WIR Gruppe
Solothurn
Impressum
Im Umgang mit den Gesund-
heitskosten sind Aargauer und
Solothurner guter Schweizer
Durchschnitt. Sie gehen weni-
ger zum Arzt oder ins Spital
als Basler, Baselbieter oder
Berner. Das ergibt eine aktu-
elle Studie von «santésuisse»,
dem Branchenverband der
Krankenversicherer. Die Studie
untersuchte die Ursachen für
die ständig steigenden Gesund-
heitskosten in der Schweiz.
Es ist keine leichte Kost, was Profes-
sor Reto Schleiniger von der Hoch-
schule für angewandte Wissenschaf-
ten in Zürich letzte Woche der Öf-
fentlichkeit aufgetischt hat. In einer
104 Seiten starken Studie unter-
suchte er die Jahre 2004 bis 2010
auf die Ursachen der Kostenent-
wicklung im Gesundheitswesen in
der ganzen Schweiz. Er liefert Zah-
len, Fakten und Analysen, die vor
allem eines deutlich machen: Je hö-
her das Angebot an medizinischen
Leistungen in einer Region, umso
mehr gehen die Leute zumArzt oder
ins Spital, und umso höher sind die
Gesundheitskosten. Spitzenreiter in
Sachen Angebot sind die Einwoh-
ner in den Städten Genf und Ba-
sel-Stadt, die 20 Prozent mehr Leis-
tungen beziehen als die Schweiz im
Durchschnitt. Entsprechend hoch
sind denn auch die Kosten.
Angebot treibt die Kosten
Im Kanton Basel-Landschaft gehen
die Menschen zwar durchschnitt-
lich 10 Prozent weniger zum Arzt
oder ins Spital als in Basel-Stadt.
Dennoch gehören die Baselbieter
zu den Spitzenkonsumenten im
schweizerischen Vergleich. Sie kon-
sumieren 10 Prozent mehr als die
Durchschnittsschweizer.
Die Studie von Professor Schleiniger
macht eines ganz deutlich. Je mehr
Spezialärzte in einem Gebiet oder
einer Stadt leben, umso höher der
Konsum und somit die Kosten.
Aargauer Musterschüler
Die Statistik von Professor Schlei-
niger macht deutlich: Die Aargauer
gehören zu den Musterschülern im
Land. Entweder sind sie gesünder
oder aber kostenbewusster als die
Bewohner in den umliegenden Kan-
tonen. Auf jeden Fall ergibt die Stu-
die, ass die Aargauer rund neun
Prozent weniger im Spital sind als
die Durchschnittschweizer.
Fortsetzung auf Seite 3
Aargauer und Solothurner sind massvoll
bei den Gesundheitsausgaben
Studie sagt, woher die hohen Gesundheitskosten kommen
Freitag, 12. April 2013 | Ausgabe Nr. 4 | 3. Jahrgang | Tel. 062 823 83 88 | info@aarezeitung.ch | www.aarezeitung.ch
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F Ü R D A S W I G G E R T A L & S T A D T A A R A U
Bild: zVg
Der Eingangsbereich des Kantonsspitals in Aarau
Dornacherstrasse 26
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CH-4603 Olten
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+41 62 212 10 30
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GERI MÜLLER
Der grüne National-
rat Geri Müller im
Interview
SEITE 5
MARCO STEFFEN
Der Zofinger Marco
Steffen stellt sich zur
Wahl in den
Verwaltungsrat der
WIR Bank Schweiz
SEITE 6
DANIEL
KANDLBAUER
The American-Haupt-
darsteller Daniel
Kandlbauer tritt im
stillgelegten Badener
Thermalbad auf
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BERNHARD BIERI
WIRSO-Präsident
Bernhard Bieri führte
durch die 50. Gene-
ralversammlung der
WIR-Gruppe Olten-
Solothurn-Oberaar-
gau
SEITE 17
bringt mich
in
Ihren Briefkasten
für das wiggertal & stadt aarau
AARE ZEITUNG
MUSESOL. Am Internationalen
Museumstag 2013 vom 12. Mai
nehmen 28 Solothurnische
Museen teil. Weltweit sind
die Museen aufgefordert, sich
zum Thema «Ideen? finden
sie im Museum» Gedanken
zu machen. MUSESOL , der
Museumsverbund des Kantons
Solothurn, freut sich, dass
sich mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder am Anlass beteiligt.
Am 12. Mai 2013 ist Muttertag –
und Internationaler Museumstag!
Dieser Sonntag gehört nicht nur
den Müttern, sondern auch den Mu-
seen, welche diesen besonderen Tag
mit Ihnen feiern wollen. Zu diesen
Museen gehören auch 28 Museen
aus dem Kanton Solothurn. MU-
SESOL, der Museumsverbund des
Kanton Solothurn, unterstützt den
Anlass mit einer Plakataktion und
einem Leporello. Darauf sind die
Standorte der beteiligten Häuser so-
wie deren Angebote an diesem spe-
ziellen Tag aufgeführt. «Der Anlass
schafft uns Museen eine Plattform,
die ein einzelnes Museum nie erzie-
len kann», betont Lukas Walter, Prä-
sident des MUSESOL. Das diesjäh-
rige Thema „Ideen? Finden sie im
Museum!»ist eine Herausforderung.
Um die Gegenwart zu begreifen und
die Zukunft zu gestalten, bedarf es
der Erinnerung an die Vergangen-
heit. Nirgendwo wird dieses Zusam-
menspiel deutlicher als in den Mu-
seen. Als Horte der Erinnerung, die
das kulturelle Erbe bewahren, aus-
stellen und vermitteln, sind sie zu-
gleich Orte der Begegnung und des
Austauschs über Fragen der Gegen-
wart und Zukunft.
Am 12. Mai 2013 sind die 28 Museen
im Kanton Solothurn alle von 10 bis
17 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist in
allen Häusern frei. Viele Museen
bieten an diesem Tag ein beson-
deres Kinderprogramm oder spe-
zielle Führungen an. An den meis-
ten Standorten wird auch für das
kulinarische Wohl der Besuchenden
gesorgt.
Folgende Museen nehmen am An-
lass teil: Industriemuseum Breiten-
bach, Bunkerverein Kleinlützel, Mu-
seum für Musikautomaten Seewen,
Keramikmuseum Matzendorf, Mu-
seum HAARUNDKAMM Mümlis-
wil, Uhrenmuseum «uhrundzeit»
Welschenrohr, Schloss Waldegg
Feldbrunnen-St. Niklaus, Kunst-
museum Solothurn, Museum Altes
Zeughaus Solothurn, Museum Blu-
menstein Solothurn, Naturmuseum
Solothurn, ENTER-Museum Solo-
thurn, Steinmuseum Solothurn,
Kabinett für sentimentale Trivial-
literatur Solothurn, Museum Was-
seramt Turm in Halten, Archäolo-
gisches Museum Kanton Solothurn
in Olten, Historisches Museum Ol-
ten, Kunstmuseum Olten, Natur-
museum Olten, BALLYANA Samm-
lung Industriekultur Schönenwerd,
Museum Paul Gugelmann Schönen-
werd, Dorfmuseum Lostorf, Schloss
Wartenfels Lostorf, Dorfmuseum
Bettlach Adamhaus, Kultur-Histo-
risches Museum Grenchen, Kunst-
haus Grenchen, Künstler Archiv
Grenchen, Mazzini-Gedenkstätte
Grenchen
Weitere Informationen erteilt:
Lukas Walter
Präsident MUSESOL Museumsver-
bund Kanton Solothurn
032 654 91 93
pd
Wiederum rund 30 Solothurner
Museen machen mit
Bild: zVg
Am 12. Mai 2013 sind die 28 Museen im Kanton Solothurn alle von 10 bis 17 Uhr geöffnet
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Nationalrat Geri
Müller im Interview
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Kugelstosserin
für das Niederamt & Stadt Olten
Arbeiten bei brütender Hitze
Ventilatoren und Klimaanla-
gen sind während der heissen
Hochsommertage gefragt und
kühlen das Büro angenehm
ab. Zahlreiche Arbeitsplätze
befinden sich jedoch im
Freien, wo Arbeitnehmende
der glühenden Hitze ausge-
setzt sind. Irene Kunz, Fach-
ärztin für Arbeitsmedizin und
Innere Medizin bei der Suva,
beantwortet die wichtigsten
Fragen zur Thematik «Arbei-
ten bei Hitze im Freien».
Frau Kunz, wann kann Hitze
bei der Arbeit im Freien die Ge-
sundheit gefährden?
Irene Kunz: Wenn die Regula-
tion der Körpertemperatur aus
dem Gleichgewicht fällt, der Kör-
per mehr Wärme produziert und
mehr Wärme aus der Umgebung
aufnimmt, als er durch Schwitzen
abgeben kann.
Was sind typische hitzebe-
dingte Beschwerden? Was kann
im schlimmsten Fall passieren?
Müdigkeit, Abgeschlagenheit,
Kopfschmerzen, verminderte
Konzentration können die ers-
ten Symptome sein. Später kön-
nen Schwindel, Übelkeit oder ein
Bewusstseinsverlust hinzukom-
men. Im schlimmsten Fall droht
ein Hitzschlag, der ärztlicher Be-
handlung erfordert.
Was können Arbeitnehmende
tun, um sich selber vor Hitze zu
schützen?
Vor der Arbeitsaufnahme und
während des Tages genug Flüs-
sigkeit zu sich zu nehmen ist eine
der wichtigsten Massnahmen.
Im Sommer kann der Wasserbe-
darf des Körpers mehrere Liter
ausmachen. Die Arbeitnehmen-
den sollen angepasste Kleidung
samt Kopfbedeckung tragen,
die das Schwitzen zulässt. Wich-
tig ist das Einstreichen von Son-
nencrème und das Tragen einer
Sonnenbrille als UV-Schutz. Wer
die Wahl hat, soll schwere Arbei-
ten auf den Morgen verlegen, das
Arbeitstempo anpassen und bei
der Arbeit Schatten aufsuchen.
Die körpereigenen Warnsignale
soll jeder Arbeitnehmende ernst-
nehmen.
Welche Massnahmen kann der
Arbeitgeber bei grosser Hitze
ergreifen?
Für den Ausgleich des Flüssig-
keitshaushalts sollen geeignete
Getränke bereitgestellt werden.
Kaffee ist nicht geeignet. Arbeit,
Arbeitskleidung und Arbeitsum-
gebung sind so zu gestalten, dass
weder ein Flüssigkeitsdefizit noch
eine Überhitzung des Körpers auf-
treten. Hitzearbeiten sind durch
Änderungen des Arbeitsverfah-
rens nach Möglichkeit zu vermei-
den.
Die Arbeitsplätze sind vor di-
rekter Sonneneinstrahlung z. B.
durch Sonnendächer, -segel oder
-schirme zu schützen. Durch ge-
eignete Lüftungsmassnahmen
kann eine Abkühlung erreicht
werden. An ständigen Arbeits-
plätzen ist auch der Einsatz einer
Klimatisierung zu prüfen. Gegen
die Abwärme von Maschinen
kann eine zusätzliche Isolation
oder ein Hitzeschutzschirm Ab-
hilfe leisten. Schwere körperliche
Arbeiten im Freien sind möglichst
in den Morgenstunden vorzu-
nehmen. Bei sehr hohen Tempe-
raturen sind schwere und sehr
schwere Arbeiten zu vermeiden.
Kann sich die Situation derart
zuspitzen, dass infolge grosser
Hitze auch leichte Arbeiten zu
vermeiden sind oder gar nicht
mehr gearbeitet werden darf?
Diese Situation ist äusserst selten.
In der Regel können durch tech-
nische, organisatorische und per-
sonenbezogene Massnahmen die
Arbeiten fortgesetzt werden.
Haben Sie weitere Tipps für
Arbeiten bei Hitze?
Der menschliche Körper verfügt
über ein sehr empfindliches Wär-
meregulationssystem, das uns
«meldet», wann Vorsicht gebo-
ten ist. Jeder Arbeitnehmer soll
die Körpersignale ernstnehmen
und Schatten aufsuchen, ausrei-
chend trinken und das Arbeits-
tempo anpassen oder öfters Pau-
sen einlegen. Dies ist der sicherste
Weg, Hitzeerkrankungen zu ver-
meiden.
Irene Kunz, Dr. med., ist Fachärz-
tin für Arbeitsmedizin und Innere
Medizin bei der Suva in Luzern.
pd
Bild: zVg
Dr. med. Irene Kunz, Fachärztin für Arbeitsme-
dizin und Innere Medizin der Suva in Luzern
Konkubinat – Was man bedenken sollte
Seit vier Jahren lebe ich nun
schon mit meinem Freund
zusammen. Heiraten kommt
für uns beide nicht in Frage.
Gibt es etwas, das wir beach-
ten sollten?
Antwort: Immer mehr Paare ver-
zichten aufs Heiraten und leben
im Konkubinat. Dieses ist im
Gesetz nicht geregelt und kann
jederzeit formlos aufgelöst wer-
den. Diese Form des Zusammen-
lebens kann jedoch in mancher-
lei Hinsicht gewisse Stolperstei-
ne beinhalten.
Einerseits ist es ratsam, gewisse
finanzielle Dinge vorab in einem
Vertrag zu regeln, für den Fall,
dass man eines Tages im Streit
auseinandergeht. Zwar gibt es
für einen solchen Vertrag keine
festen Regeln zu beachten, die-
ser sollte aber gewisse Punkte
umfassen. Zum Beispiel soll-
te festgehalten werden, wer im
gemeinsamen Haushalt was ge-
kauft hat. Da empfiehlt es sich,
ein Inventar zu erstellen, wel-
ches von beiden Partnern unter-
zeichnet und vor allem laufend
ergänzt wird. Trennt man sich
nämlich nach einigen Jahren, so
ist es oft schwer nachzuvollzie-
hen, wer jetzt den Fernseher und
wer den Wandschrank bezahlt
hat. Weiter sollte darauf geach-
tet werden, dass man die beiden
Einkommen und die Vermögen
der Partner auseinanderhält. Es
empfiehlt sich, dass jeder sein
Geld selbst verwaltet, oder dann
die Verwaltung ebenfalls vertrag-
lich mit festen Bedingungen ver-
einbart (Entschädigung, tragbare
Investitionsrisiken etc.). Abzu-
raten ist davon, Anschaffungen
aus gemeinsamen Mitteln zu täti-
gen, was insbesondere für Immo-
bilien gilt. Beschliesst man trotz-
dem, beispielsweise eine Woh-
nung gemeinsam zu erwerben,
so sollte genau geregelt sein wer
sie im Fall der Fälle zu welchen
Konditionen genau übernimmt
oder wie sie wieder veräussert
wird. Ansonsten kann dies sehr
langwierige und teure Gerichts-
prozesse zur Folge haben, da be-
kanntlich wegen Geld immer am
meisten gestritten wird. Weiter
sollten die gemeinsamen Kosten
und die von beiden zu erbringen-
den Leistungen im Haushalt klar
geregelt sein, wobei dabei den fi-
nanziellen Verhältnissen beider
Parteien Rechnung zu tragen ist.
Dabei ist auch zu bedenken, dass
die Hausarbeit nicht einfach
selbstverständlich ist. Erbringt
ein Teil die ganze Hausarbeit, so
ist es ratsam auch dafür einen
angemessenen Stundenansatz
einzusetzen und diese Arbeit da-
mit ebenfalls zu entschädigen.
Besondere Vorkehrungen sind
angebracht, wenn die Partner
gemeinsame Kinder haben und
ein Teil die hauptsächliche Be-
treuungsarbeit übernimmt. Ent-
gegen der Situation in der Ehe
entrichtet der betreuende Teil
normalerweise keine AHV- oder
Pensionskassenbeiträge oder hat
bei der Auflösung des Konkubi-
nats Anspruch auf Unterhalt. Es
empfiehlt sich in diesen Situatio-
nen eine individuelle Vorsorge-
planung für beide Partner. Bei-
spielsweise kann sich der andere
Partner vertraglich verpflichten,
monatlich einen gewissen Betrag
in die Altersvorsorge des betreu-
enden Teils zu bezahlen.
Auch für den unerwarteten To-
desfall sollten Vorkehrungen
getroffen werden. Denn stirbt
ein Partner, so wird der andere
vom Erbrecht wie ein Fremder
behandelt. Dem kann durch ein
Testament oder durch Erbver-
trag vorgebeugt werden, was aber
im Fall der Fälle auch erhebliche
Steuerfolgen haben kann. Als
Fremder wird ein Konkubinats-
partner auch dann behandelt,
wenn der andere im Spital im
Koma liegt oder urteilsunfähig
ist. Für einen solchen Fall soll-
ten die Partner sich gegenseitig
schriftlich ein Besuchsrecht ein-
räumen und die Ärzte von der
Schweigepflicht entbinden. Dies
kann idealerweise auch in einer
Patientenverfügung oder einem
Vorsorgeauftrag geschehen, bei
welchem dem Konkubinats-
partner auch weitergehende
Rechte und Vollmachten einge-
räumt werden können (Bewirt-
schaftung von Einkommen und
Vermögen). In jedem Fall ist es
ratsam zur Klärung der individu-
ellen Bedürfnisse vorab rechtli-
chen Rat einzuholen.
Der Ratgeber zeigt, wie sie zu
Ihrem Recht kommen.
Senden Sie uns Ihr Anliegen
via E-Mail
ratgeber@b3m.ch
Die Redaktion und die An-
waltskanzlei behält sich vor
welche Anfragen bearbeitet
werden. Schildern Sie Ihr An-
liegen so kurz und sachlich als
möglich.
Daniel Bitterli
lic. iur. Rechtsanwalt
und Notar
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